Originaltext der Urkunde von 1603

Ich Hans Christoff Herr von Gera auf Arnfels zu Eschlberg und Waxenberg Pfandherr der Herrschaft Freystadt Fürst und Erzherzogin Ferdinanden zu Österreich, Raths, Bekhen und thun kund öfendlich mit diesen Brief, wo der für komt, das für mich kommen und erschienen sein, die Ehrsamen Weisen N.Richter, Rath und ganze gmain meines zu der Herrschaft Waxenberg gelegen Marktes Gramastetten und gaben mir gehorsamlich zu verstehen wie das Sy und der ganze Markt alldorten des Wassers halber zu täglicher Nothdurft in grossen und beschwärlichen Mangl und Abgang stehen, also das sie solches mit grosser Ja Winters Zeiten gefehrlicher Miehe und Arbeit zu Haus bringen auch sonderlich etwa in zu tragenden Feuersnöthen, die Gott gnädig verhüten wolte, zu, und anderermehr wegen dieses Abganges ganz gefehrlich und hoch, schädlich entgelten müssen, sie auch jederzeit bis anhere dahin befliessen solcher beschwer: Ja gefehrlichen Mangel und Abgang für zu kommen, und etwa anderer Orten herr im Wasser durch Röhren im Markt Gramastetten zu kehren gesonnen waren, dero wegen Sy dann ein Fluss Ursprung und Brunnen Quell auf wohl ermelter Herrschaft Waxenberg unterthans Györgen Oglstetter Grund und Boden nehmlich in den Puechwiesl genannt, gefunden, und solches Wasser in gebohrten Rohren hinein in den Markt zu führen für gut und gequemlich geachtet, derowegen hatte Ihnen auf ersuchen ansprechen und bitte doch auf mein oder der Herrschaft Waxenberg wohlgefallen und gutachten gedachten Oglstetter für sich, seine Erben und alle nachkommente Besitzer berürts Oglstetter hofs solches Wasser Ursprung und Quell, wie sichs am Tauglichsten schikt in ainen Brunn zusammen zu fassen haben, und in gebohrten Röhren hinein auf gemeinen Markt Gramastetten Ihren besten Nutz und frommen nach waidern, und als oft es die Noth er fordert zu führen, zu kehren mit Prunkahren und alten Nothdürften zu verwahren, wie sie wirklich drin vorkomt: Inmassen allbereit durch Sy den Gramastetten schon nothdürfterlich beschehen eine ewige unwiederufliche und statt bleibende Bewilligung gethan die nun an meinen abrigkeitslichen Consens und Bestätigung erwidern thut. Inmassen sie immer solches wie Oberzelt, von ernenten Oglstetter welcher neben denen von Gramastetten zugleich vor Herrschaft Waxenberg erschienen, selbst angezeigtworden derwegen mich die von Gramastetten ganz gahorsamlich angelangt und gebetten, das ich von Herrschaft und Obrigkeit wegen, in diese Wasser Handlung consendiert, solche mit Brief und Siegl confirmiren und bestätten wolte. Wan mir dan des Merktes Gramastetten beschwärlichen Wassers Mangel, wie auch der Nutz und Wohlfart so ihnen anhier eine Lastung eines solchen Röhrwassers gelegen. Allerdings weil bewusst also hab ich in dies Ihr gehorsambs Bitten gewilligtund von Herrschaft wegen hievon erzählte Vergleichs Handlung zwischen dem Unterthan Oglstetten und Ihnen obrigkeitlich confirmiert und bestätt, thue das auch hiemit wissentlich im Kraft dieses Briefes. Also und dergestalt, dass um die Burgerschaft und ganze germain zu Gramastetten für sich und ihre Erben und nachkommendas berierte Wasser allermassen sich dasselbe auf des Oglstetter Grund und Pueckwiesl underschidlich hebt: wie es ihnen und Gmainen Markt am Nutz und tauglichstem sein würdet zusammen fassen und hinzuführen auf stette, ewige und unwieserufliche Ende ohne des Oglstetter seiner Erben und Nachkommen auch gemeiniglches Irrungund Hinderung auf den Markt hineinführen, wie sie verlust und solches Ihr gelegenheit und Noghdurft erfordern wirdet. Derentwegen sollte gedachte Burgerschaft und Gemain daselbst, von solchen Wasserder Herrschaft Waxenberg jährlich allwegen zu unser lieben Frauen Geburrtstag, der bewöhnlichen Dienstzeit zween und dreissig Pfenning und dann dem Oglstetter seiner Erben und Nachkommen in dem Oglstetter Hoff, für dem Nutz und Gebrauch des Wassers sechs schilling Pfenning Dienst zu reichen und alle Jahr auf abbestimmte Zeit durch einen jeden Marktrichter daselbst richtig zu erlegen, sowohl gegen einenter Herrschaft hirvon gehorsam und gewärtig auch gegen dem Oglstetterhof als zu erzeigen schuldig sein, das Arbeit u.Nothdürftiges Wasserkehren mit solcher Fürsehung u.gelegeger Zeit geschehe u. verricht werde damit ihnen auf seinen Grund mit unnothwendiger Weise Muthwilliger Schaden zugeführt werde, Inmass sein der Herrschaft Waxenberdiesfalls die obrigkeitlich entschaide u. Änderung auf dem Fall zu Tragender stets hiemit vorbehalten werdet. Getreulich und ohne alles Geverde das zur wahren Urkund sein diese obrigkeitlichen Consens und Bestätt Brief zween gleichen Inhaltes aufgericht, Jeden Theil, denen von Gramastetten einen u. Dem Oglstetter zu Ihrer Nachricht zugestellt, welche auf ihr gehosambs bitten mit meinen angeboren hieran Jesiegl verfertigt, doch mir meinen Erben Innsigl u. nachkommen, auch oft wohl gemeldeter Herrschaft Waxenberg an Ihrer obrigkeitslicher Gerechtigkeit unvorergriffen u. ohne Schaden, Zeugen der Sachenu.das Gebött der fertigung sein die Erbaren Thoman Hinterödmayer und Veit Hinterkhelberger alle drey in Gramastetten Pfarr, Vorsehen u. Geben auf der Herrschaft Waxenberg den fünfzehnten Monathstag January nach Christigeburt Im ein Tausend Sechshundert und dritten Jahr.