Die
Gemeinde Gramastetten informiert:
Geflügelpest
(Vogelgrippe)
An die
Bevölkerung von Gramastetten
Das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat am
17.02.2006 die Geflügelpest-Risikogebietsverordnung 2006,
BGBl. 75/2006 II erlassen.
Diese
Verordnung verpflichtet die Geflügelbesitzer in Gramastetten
ihr Hausgeflügel dauerhaft in Stallungen oder in
geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben
abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögel
und deren Kot bestmöglich vermieden wird.
Die
Jagd auf Wildvögel ist in Gramastetten verboten.
Diese
Einsperrverordnung gilt in Gramastetten vorläufig bis 30.
April 2006.
Tote
Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Möwen) sind unter
Verwendung von Einmalhandschuhen in einem Plastiksack
aufzubewahren und den Fund der Bezirkshauptmannschaft
Urfahr-Umgebung (Tel. 0732/731301-72521) zu melden, damit
der Amtstierarzt die Untersuchung veranlassen kann.
Bezirkshauptmannschaft Urfahr Umgebung |